Rechtsdienstleistungen, Datenschutz, sichere EDV-Systeme

ich war hier: EVTZSatzung

Verlauf der Änderungen der Seite EVTZSatzung


Version [453]

Zuletzt bearbeitet am 2016-02-02 12:45:17 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
Den Inhalt legt Art. 9 Abs. 2 EVTZVO fest. Die Satzung muss enthalten:

Gelöscht:
Den Inhalt legt Art. 8 Abs. 2 EVTZVO fest. Die Satzung muss enthalten:


Version [174]

Bearbeitet am 2015-10-12 19:41:16 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
CategoryEVTZAllgemein

Gelöscht:
CategoryEVTZ


Version [97]

Bearbeitet am 2015-09-29 15:07:53 durch MarcinKrzymuski
Hinzugefügt:
Nach neuen Regelungen ist die Satzung nicht genehmigungspflichtig. Muss aber bei der Genehmigung vorgelegt werden (Art. 4 Abs. 3 EVTZVO).
Die Satzung von EVTZ mit Sitz in Polen wird in Monitor Polski veröffentlicht. Für die Veröffentlichung ist der Außenminister zuständig (Art. 13 UEUWT).

Gelöscht:
Nach neuen Regelungen ist die Satzung nicht genehmigungspflichtig. Muss aber bei der Genehmigung vorgelegt werden (Art.
Die Satzung wird in Monitor Polski veröffentlicht. Für die Veröffentlichung ist der Außenminister zuständig (Art. 13 UEUWT).


Version [96]

Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde am 2015-09-29 15:06:46 von MarcinKrzymuski bearbeitet.
Valid XHTML  |  Valid CSS  |  Powered by WikkaWiki