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Lohnbuchhaltung
für Unternehmen aus dem Ausland
Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.
Wir bieten:
Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuchhaltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
- Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
- Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
- Abrechnung der Baubranche,
- Abrechnung mit Kurzarbeit.
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