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Version [3567]

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Formular A1

Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige


Das Formular A1 wird in Polen von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) gemäß der EU-Verordnung Nr. 883/04 und der EU-Verordnung Nr. 987/09 ausgestellt. Es bestätigt, in welchem Sozialversicherungssystem der EU-Arbeitnehmer versichert ist und bescheinigt, dass es nicht notwendig ist, Beiträge in einem anderen europäischen Land zu zahlen.

Weitere Informationen darüber, wann das A1-Formular ausgefüllt werden muss und wie es zu tun ist, finden Sie [[https://poradnikprzedsiebiorcy.pl/-kiedy-i-w-jaki-sposob-nalezy-wypelnic-zaswiadczenie-a1 hier.]

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Formularz A1 mogą Państwo pobrać ze strony internetowej ZUS.
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