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Änderungen im Energierecht 2016/2017
ein Überblick
Folgende Bereiche werden in diesem Artikel angesprochen:
- Änderungen im Stromsteuerrecht, insbesondere die Energiesteuer-Transparenz-Verordnung
- Änderungen in den Energieeffizienzvorgaben, d. h.:
- im Energieeinsparungsgesetz
- in der Energieeinsparverordnung
- im Energiedienstleistungsgesetz
- Digitalisierung der Energiewende und das neue Messstellenbetriebsgesetz
- Ausblick auf die Entwicklung der europarechtlichen Vorgaben, aktuell insbesondere die Pläne zur neuen Erneuerbare-Energien-RL,
- Änderungen in der Anreizregulierung.
A. Energiesteuer-Transparenz-Verordnung
Die neue Rechtsverordnung aus dem Jahre 2016 zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (kurz: Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung oder EnSTransV) - ist im Kontext des europäischen Beihilferechts zu verstehen. Die europarechtlichen Vorgaben in diesem Bereich führen zu einem schier unüberschaubaren Dickicht von Normen und Vorschriften unterschiedlichsten Ranges, welche die Gewährung von staatlichen Beihilfen einerseits eindämmen andererseits aber auch in eine Richtung steuern sollen, die aus Sicht des europäischen Binnenmarktes sinnvoll erscheint.
Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen.
B. Energieeffizienz
Die in den Gesetzen EnEG und EEWärmeG sowie in den Ausführungsverordnungen zu diesen Gesetzen enthaltenen Regelungen sollen grundlegend überarbeitet und vermutlich in einem Gesetz zusammengefasst werden. Mit den zu erwartenden Änderungen sowie mit dem Stand der Gesetzgebungsarbeiten befasst sich folgender Artikel.
Auch das EDLG unterliegt ständigen Veränderungen.
C. Digitalisierung der Energiewende und Messtellenbetriebsgesetz
Vgl.:
D. Änderungen in der Anreizregulierung
Mit der Änderung der ARegV vom Sommer 2016 wurden einige wichtige Korrekturen in der Anreizregulierung vorgenommen.
Vgl. dazu folgende Quellen:
E. Weiterführende Quellen
Printmedien:
- IR 2017 S. 26 - vom Wege/Wagner/Ruff: Die Interimslösung der BNetzA – Anpassung der Marktkommunikation an das Messstellenbetriebsgesetz
CategoryEnergierecht
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