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EEG 2016

ein Überblick über die aktuellen Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

Stand September 2016


A. Einschlägige Rechtsakte
Das EEG 2014 wurde im Sommer 2016 geändert. Teilweise wird das EEG in der neuen Fassung als EEG 2017 bezeichnet.


Neben dem geänderten EEG muss allerdings auch das Strommarktgesetz berücksichtigt werden, das zahlreiche Rechtsakte maßgeblich umgestaltet hat.


B. Eckpunkte
Ab 2017 wird die Förderung von Strom aus neuen EEG-Anlagen grundsätzlich ausgeschrieben. Dies betrifft insbesondere
  • die komplette Windenergie (an Land und auf See)
  • Photovoltaik und
  • Biomasse.

Während die PV-Freiflächenanlagen bereits im Rahmen der Pilotphase nach dem EEG 2014 ausgeschrieben wurden, ist diese Umstellung für die übrigen Technologien ein großer Einschnitt in die bisherigen Regeln. Offenbar zur Wahrung der Anbietervielfalt (eine Ausschreibung für kleine Anlagenbetreiber ist erwartungsgemäß mehr oder weniger sinnlos, wenn man den bürokratischen Aufwand der Teilnahme an einer solchen Ausschreibung bedenkt) sind Ausnahmen für Anlagen bis zu 750 kW Leistung vorgesehen. Für Biomasse gilt eine niedrigere Grenze - 150 kW.



C. Quellen


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