Version [1451]
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Änderungen der Regelungen über Energieeffizienz
Stand 2017
A. Voraussichtlicher Ablauf der Novelle
Die Gesetzgebungsarbeiten werden voraussichtlich im Jahre 2017 durchgeführt. Nachdem im Januar 2017 bereits der Referentenentwurf vorgelegt wurde, ist
- mit dem Beschluss des Bundestages bis Juni 2017 zu rechnen;
- im Sommer kann mit Mitwirkung des Bundesrates berücksichtigt werden;
- im Herbst wird das Gesetz voraussichtlich in seiner Endfassung verkündet.
B. Gesetzgebungstechnischer Rahmen
Aktuell sind die Vorgaben zur Energieeffizienz über unterschiedliche Rechtsakte verteilt. Die im EnEG, in der EnEV und im EEWärmeG enthaltenen Regelungen behandeln zum großen Teil die gleichen praktischen Probleme - Standards der Energieeffizienz. Aus dem Blickwinkel der Primärenergienutzung ist der Einsatz von erneuerbaren Energien im Grunde auch eine Frage der Energieeffizienz. Insofern liegt es nahe, die Regelungen eng aufeinander abzustimmen. Dies soll mit der Zusammenfassung der Gesetze in einem Gesamtwerk erreicht werden, was angemacht ist.
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