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EVTZ und grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge


EVTZ können im Bereich der - grenzüberschreitenden - Gesundheitsfürsorge unterschiedliche Rolle spielen.

A. Bestandsaufnahme
Zunächst sollen die aktuellen Regelungen zur grenzüberschreitenden Gesundheistvorsorge untersucht werden. Diesen Rechtsrahmen bilden die EU-Vorschriften des Primär- und Sekundärrechts sowie die EuGH-Rechtsprechung. Darüber hinaus sollen auch nationale Regelungen beachtet werden, die zum einen die Bestimmungen der Patientenmobilitätsrichtlinie umsetzen oder unabhängig davon die Mechanismen schaffen, die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme Gesundheitsleistungen erlauben.
Mehr dazu sh. im Text: Grenzüberschreitende Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen

B. EVTZ als Träger einer gemeinsamen Gesundheitseinrichtung
Als prominentes Beispiel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Form der EVTZ gilt das Hospital Cerdanya. Das auf der spanischen Seite vor Kurzem erbautes Krankenhaus dient der Bevölkerung aus der französisch-spanischen Grenzregion.
Mehr dazu direkt auf der WWW-Präsenz des Krankenhauses sowie in dem Artikel von SanjuanGil2013.
Möglichkeiten der Errichtung einer gemeinsamen Gesundheitsanstalt in der deutsch-polnischen Grenzregion wurden separat untersucht.


C. EVTZ als Träger des gemeinsamen Rettungsdienstes
Bisher nicht untersucht ist die Möglichkeit, den EVTZ auch als Träger eines grenzüberschreitenden Rettungsdienstes einzusetzen. Dazu mehr in einer separaten Ausarbeitung.


CategoryEVTZGesundheitsschutz
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