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Datenschutz

Rechtsfragen des Datenschutzes vor dem Hintergrund der DSGVO

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO sind die Regeln des Datenschutzes - in der IT-Wirtschaft, aber nicht nur in dieser - komplett neu. Mit diesen Regeln setzen wir uns in diesem sowie in den hier verlinkten Artikeln auseinander.

A. Adressat - Verantwortlicher
Die DSGVO richtet sich mit ihren Regelungen an den sog. "Verantwortlichen" i. S. d. Art. 24 ff. der DSGVO. Wie der Name schon sagt, trägt der "Verantwortliche" die Verantwortung im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO.

Auch die Übertragung von Aufgaben der Datenverarbeitung auf Dienstleister oder sonstige, externe Rechtssubjekte ändert nichts daran, dass die Verantwortung beim ursprünglich "Verantwortlichen" verbleibt. Gem. Art. 28 DSGVO ist in solchen Fällen die sog. Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem externen Dienstleister abzuschließen. Sie ist immer dann notwendig, wenn das externe Rechtssubjekt im Auftrag eines Verantwortlichen [Daten] verarbeitet. Für die Zuverlässigkeit der Auftragsverarbeiter haftet der Verantwortliche, also in diesem Fall der Auftraggeber.

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