Verlauf der Änderungen der Seite DSGVO
Keine Unterschiede
Hinzugefügt:
((2)) Datenschutzerklärung auf jeder Webseite
Da jede Webseite zumindest IP-Adressen in den Protokollen des Webservers speichert, muss auch jede Webseite eine **Datenschutzerklärung** zur Verfügung stellen. In dieser muss der Besucher informiert werden, wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet oder weitergegeben werden.
((2)) Verträge über Auftragsverarbeitung
Bei Verarbeitung personenbezogener Daten durch externe Dienstleister (s. o.) muss immer eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen werden, die eine weisungsgemäße Verarbeitung sicherstellt (gem. Weisungen des Verantwortlichen).
((2)) Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Jeder Prozess, bei dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist darin zu dokumentieren. Verantwortliche für alle Prozesse sind zu benennen.
((2)) Datenschutzbeauftragter