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Revision history for EVTZSatzung


Revision [453]

Last edited on 2016-02-02 12:45:17 by MarcinKrzymuski
Additions:
Den Inhalt legt Art. 9 Abs. 2 EVTZVO fest. Die Satzung muss enthalten:
Deletions:
Den Inhalt legt Art. 8 Abs. 2 EVTZVO fest. Die Satzung muss enthalten:


Revision [174]

Edited on 2015-10-12 19:41:16 by MarcinKrzymuski
Additions:
CategoryEVTZAllgemein
Deletions:
CategoryEVTZ


Revision [97]

Edited on 2015-09-29 15:07:53 by MarcinKrzymuski
Additions:
Nach neuen Regelungen ist die Satzung nicht genehmigungspflichtig. Muss aber bei der Genehmigung vorgelegt werden (Art. 4 Abs. 3 EVTZVO).
Die Satzung von EVTZ mit Sitz in Polen wird in Monitor Polski veröffentlicht. Für die Veröffentlichung ist der Außenminister zuständig (Art. 13 UEUWT).
Deletions:
Nach neuen Regelungen ist die Satzung nicht genehmigungspflichtig. Muss aber bei der Genehmigung vorgelegt werden (Art.
Die Satzung wird in Monitor Polski veröffentlicht. Für die Veröffentlichung ist der Außenminister zuständig (Art. 13 UEUWT).


Revision [96]

The oldest known version of this page was created on 2015-09-29 15:06:46 by MarcinKrzymuski
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