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Lohnbuchhaltung
für Unternehmen aus dem Ausland / Polen
Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.
Die Entscheidung, welche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung von unserem Steuerberater benötigt werden, liegt bei Ihnen:
- anfängliche Einrichtung der Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten im Lohnbuchhaltungssystem:
- Beantragen einer Betriebsnummer,
- erstmalige Einrichtung der Unternehmensdaten,
- Eröffnung von Betriebskonten bei den Krankenkassen,
- Vorbereiten von Einzugsermächtigungen bei der Krankenkasse und Finanzbehörde.
- Sofortmeldung an Deutsche Rentenversicherung
- Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
- Anmeldung an die Berufsgenossenschaft
- Hilfestellung bei Prüfungen der Finanzbehörde, der Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft
- Verwaltung von Lohnkonten und die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuchhaltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
- Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
- Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
- Abrechnung der Baubranche,
- Abrechnung mit Kurzarbeit.
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