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Lohnbuchhaltung
für Unternehmen aus dem Ausland
Unternehmen, die in Deutschland Mitarbeiter einsetzen, müssen die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gemäß deutschem Recht vornehmen. Die korrekte Durchführung dieser Abrechnung muss gewährleistet werden.
Ersteinrichtung von Lohn und Gehalt im Unternehmen:
- Beantragen einer Betriebsnummer,
- erstmalige Einrichtung der Firmendaten,
- Eröffnung von Betriebskonten bei den Krankenkassen,
- Vorbereiten von Einzugsermächtigungen Krankenkasse/Finanzamt.
An- und Abmeldung eines Arbeitnehmers bei der Krankenkasse
Sofortmeldung an Deutsche Rentenversicherung
Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
Anmeldung an die Berufsgenossenschaft
Mitwirkung bei Prüfungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Vergütung für Leistungen der Lohnbuchhaltung wird monatlich je abgerechneten Mitarbeiter berechnet und unterscheidet sich je nach folgenden Kriterien:
- Abrechnung exklusive An- und Abmeldung,
- Abrechnung inklusive An- und Abmeldung,
- Abrechnung der Baubranche,
- Abrechnung mit Kurzarbeit.
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