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Aktuelle Rechtsfragen der Kommunalwirtschaft und Rekommunalisierung



A. Grenzen in Kommunalverfassungen
VBW,2015, S. 7: "Kommunen sollen nur wirtschaftlich tätig werden, wenn private Unternehmen im Markt die geforderte Leistung nicht oder nicht besser erbringen können. Allgemeine Kriterien dazu sind ein öffentlicher Zweck, Angemessenheit, Subsidiarität und Örtlichkeit. Für den Einzelfall fehlen allerdings klare Handlungsanweisungen. "

Interkommunale Zusammenarbeit und Wettbewerb (dazu: VBW, 2015, S. 9);
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