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Öffentliche Verwaltung - grenzüberschreitend

Rechtsfragen der länderübergreifenden Zusammenarbeit im öffentlichen Bereich

A. Grenzüberschreitende Kooperationsstrukturen
Unsere Partner beraten Sie gerne bei den Fragen von Rechtsformen der territorialen Kooperation von öffentlichen Einrichtungen (Kommunen, öffentliche Unternehmen, DAWI-Unternehmen). Im Vordergrund unserer Erfahrungen steht der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).
Mehr zum EVTZ selbst auf dieser Seite
Wir unterstützten öffentliche Einrichtungen bei der Gründung von solchen EVTZ:
    • EVTZ Geopark Muskauer Faltenbogen - Łuk Mużakowa (PL-DE),
    • EUWT Novum - ESUS Novum (PL-CZ)
    • EVTZ Unteres Odertal - EUWT Dolina Dolnej Odry i.G. (PL-DE)
    • EVTZ TransOderana - EUWT TransOderana (PL-DE).

Auch aktuell begleiten wir einen weiteren Gründungsprozess zwischen deutschen und polnischen Gebietskörperschaften.

B. Grenzüberschreitende Daseinsvorsorge
Im Fokus unserer Beratung liegen ferner die Fragen des möglichen Rechtsrahmens für die Wahrnehmung von Aufgaben der Daseinsvorsorge im grenzüberschreitenden Kontext. Besondere Bedeutung hat hier der grenzübergreifende öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Hierzu können wir aber nicht nur wissenschaftliche Kenntnisse, sondern auch praktischer Erfahrungen vorweisen. Wir haben u.a. bei der Errichtung der grenzüberschreitenden Buslinie 983 (Frankfurt(Oder) - Słubice) mitgewirkt.

C. Grenzüberschreitende Netzwerke
Wir behandeln ebenfalls die rechtlichen Fragen zur grenzüberschreitenden Networking von öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen in Bezug auf die Mobilität und den grenzüberschreitenden Verkehr (Grenzüberschreitender Logistikstandort).
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