Abkürzung / Begriff: BImSchG
Die Abkürzung BImSchG bedeutet Bundes-Immissionsschutzgesetz, d. h. das das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274).
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