Rechtsdienstleistungen, Datenschutz, sichere EDV-Systeme

ich war hier: Art11EVTZVO

Wiki source for Art11EVTZVO


Show raw source

===== Art. 11 EVTZ-VO =====
== Haushalt ==

(1) Der EVTZ stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der von der Versammlung verabschiedet wird und der insbesondere einen Teil betreffend die laufenden Kosten sowie erforderlichenfalls einen operativen Teil enthält.

(2) Die Erstellung des Jahresabschlusses, erforderlichenfalls einschließlich des dazugehörigen Jahresberichts, sowie die Prüfung und die Offenlegung dieses Jahresabschlusses erfolgen nach den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der EVTZ seinen Sitz hat.
-----


-----
CategoryKommentarEVTZVO
Valid XHTML  |  Valid CSS  |  Powered by WikkaWiki